Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind für Sie seit 1975 im überbetrieblichen Dienst nach § 19 ASiG tätig und arbeiten mit bewährten und von den Berufsgenossenschaften anerkannten Arbeitsunterlagen und geprüften Geräten
Bitte beachten Sie die besonderen Vorteile einer überbetrieblichen Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen: